staatl. anerkannter Wiederholungslehrgang

(= Wiederholungslehrgang "Verwenden von Pyrotechnik" für Inhaber einer Erlaubnis nach §7 oder §27 des Gesetzes und Inhaber eines Befähigungsscheines nach §20 des Gesetzes):

Teilnahmevoraussetzungen

Folgende Unterlagen benötigen wir vorab in Kopie und sind bei Lehrgangsbeginn im Original vorzulegen:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung, zum Lehrgangsbeginn nicht älter als 1 Jahr (Achtung, die Bescheinigung darf nicht nachgereicht werden! Liegt sie bei Lehrgangsbeginn nicht vor, darf der Teilnehmer nicht am Lehrgang teilnehmen! Das Ausstellen der Bescheinigung durch die Behörden dauert zwischen 3 und 7 Wochen).

  • Gültiger Befähigungsschein nach §20 SprengG oder gültige Erlaubnis nach §7 oder 27 SprengG für das Abbrennen von Feuerwerken oder das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen für Bühne und Theater oder Spezialeffekten für szenische Darstellungen oder ein Fachkundezeugnis für oder eine Teilnahmebescheinigung an einem Wiederholungslehrgang "Abbrennen von Feuerwerken" innerhalb der letzten 5 Jahre

  • Erst zum Lehrgang: Personalausweis oder Führerschein

Der Wiederholungslehrgang wird benötigt um eine vorhandene Fachkunde für das Durchführen von Bühnenfeuerwerken, Großfeuerwerken oder Spezialeffekten vor dem Ablauf von 5 Jahren um weitere 5 Jahre zu verlängern.

Nächster Lehrgang: Samstag, den 26.04.2025
Lehrgangsort: 93089 Aufhausen - Haid
Beginn: 9.00 Uhr, Ende: 16.30 Uhr
Preis: € 210.- zuzügl. MwSt. (= € 249,90)
Anmeldefrist: Spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn

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