staatl. anerkannter Wiederholungslehrgang

(=Wiederholungslehrgang für Inhaber einer Erlaubnis nach §7 oder §27 des Gesetzes und Inhaber eines Befähigungsscheines nach §20 des Gesetzes die Feuerwerke abbrennen):


Teilnahmevoraussetzungen

Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung (am Lehrgangstag nicht älter als 1 Jahr)
der Besitz einer gültigen Erlaubnis nach §7 oder §27 SprengG bzw. eines Befähigungsscheines nach §20 SprengG zum Abbrennen von Feuerwerken, Bühnenfeuerwerken oder der Durchführung von Spezialeffekten bei Film- und Fernsehproduktionen

Der Wiederholungslehrgang wird benötigt um eine vorhandene Fachkunde für das Durchführen von Bühnenfeuerwerken, Großfeuerwerken oder Spezialeffekten bei Film- und Fernsehproduktionen vor dem Ablauf von 5 Jahren um weitere 5 Jahre zu verlängern.

Termine und Preise


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