staatl. anerkannter Wiederholungslehrgang |
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(=Wiederholungslehrgang für Inhaber einer Erlaubnis nach §7 oder §27 des Gesetzes und Inhaber eines Befähigungsscheines nach §20 des Gesetzes die Feuerwerke abbrennen): |
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Teilnahmevoraussetzungen
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Der Wiederholungslehrgang wird benötigt um eine vorhandene Fachkunde für das Durchführen von Bühnenfeuerwerken, Großfeuerwerken oder Spezialeffekten bei Film- und Fernsehproduktionen vor dem Ablauf von 5 Jahren um weitere 5 Jahre zu verlängern. |
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