staatl. anerkannter SFX-Lehrgang |
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(=Sonderlehrgang für den Umgang - ausgenommen das Herstellen und Wiedergewinnen - mit explosionsgefährlichen Stoffen in Film- oder Fernsehproduktionsstätten): |
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Teilnahmevoraussetzungen
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(Der Tätigkeitsnachweis ist vom verantwortlichen Feuerwerker mit Angabe des Datums und der Nummer seiner Erlaubnis sowie der ausstellenden Behörde zu unterzeichnen. Die verschiedenen Effekte sind einzeln mit Datum, Art und Ort aufzuführen. - Grundsätze für Lehrgänge Anlage 18.1 A III 3 SprengG) |
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