Feuerwerk Klasse III - Mittelfeuerwerk |
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Feuerwerk Klasse III - Mittelfeuerwerk
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Feuerwerkskörper der Klasse IV sind sogenannte Mittelfeuerwerkskörper. Sie dürfen nur gegen Vorlage einer Erlaubnis nach §7 oder 27 SprengG für das Abbrennen von Feuerwerken erworben werden (umgangssprachlich der Großfeuerwerkerschein). Ein entsprechender Befähigungsschein nach §20 SprengG berechtigt zwar zum Umgang mit diesen Feuerwerkskörpern, jedoch nicht zum Erwerb derselben. |
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