Feuerwerk Klasse IV - Grossfeuerwerk

Feuerwerk Klasse IV - Grossfeuerwerk

Feuerwerkskörper der Klasse IV sind sogenannte Großfeuerwerkskörper. Sie dürfen nur gegen Vorlage einer Erlaubnis nach §7 oder 27 SprengG für das Abbrennen von Feuerwerken erworben werden (umgangssprachlich der Großfeuerwerkerschein). Ein entsprechender Befähigungsschein nach §20 SprengG berechtigt zwar zum Umgang mit diesen Feuerwerkskörpern, jedoch nicht zum Erwerb derselben.

Großfeuerwerkskörper finden Ihren Einsatz bei Volksfesten, Stadtfesten und anderen Gelegenheiten, bei denen Großfeuerwerke abgebrannt werden. Die Firma Pyroflash ist als staatlich anerkannter Lehrgangsträger auch im Ausbildungsbereich tätig und führt entsprechende Lehrgänge durch, nach deren erfolgreichen Abschluß ein Großfeuerwerkerschein beantragt werden kann.

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