Sie sind hier: Wiederholer
Zurück zu: Lehrgänge
Allgemein:
Impressum
(=Wiederholungslehrgang für Inhaber einer Erlaubnis nach §7 oder §27 des Gesetzes und Inhaber eines Befähigungsscheines nach §20 des Gesetzes die Feuerwerke abbrennen):
Der Wiederholungslehrgang wird benötigt um eine vorhandene Fachkunde für das Durchführen von Bühnenfeuerwerken, Großfeuerwerken oder Spezialeffekten bei Film- und Fernsehproduktionen vor dem Ablauf von 5 Jahren um weitere 5 Jahre zu verlängern.
Termine und Preise