Pyroflash-Spezialeffekte aus Mötzing - Ihr Profi-Partner in Sachen Feuerwerk
staatl. anerkannter Wiederholungslehrgang
(=Wiederholungslehrgang für Inhaber einer Erlaubnis nach §7 oder §27 des Gesetzes und Inhaber eines Befähigungsscheines nach §20 des Gesetzes die Feuerwerke abbrennen):
der Besitz einer gültigen Erlaubnis nach §7 oder §27 SprengG bzw. eines Befähigungsscheines nach §20 SprengG zum Abbrennen von Feuerwerken, Bühnenfeuerwerken oder der Durchführung von Spezialeffekten bei Film- und Fernsehproduktionen
Der Wiederholungslehrgang wird benötigt um eine vorhandene Fachkunde für das Durchführen von Bühnenfeuerwerken, Großfeuerwerken oder Spezialeffekten bei Film- und Fernsehproduktionen vor dem Ablauf von 5 Jahren um weitere 5 Jahre zu verlängern.