Nein. Jedes Feuerwerk muß mindestens 14 Tage vorher bei den Behörden angemeldet werden. Großfeuerwerke sind nur anzeigepflichtig, Bühnenfeuerwerke und Filmeffekte sind genehmigungspflichtig.
Großfeuerwerke dürfen außerdem, im Gegensatz von Bühnenfeuerwerken, nicht alleine abgebrannt werden, sondern immer nur zusammen mit mindestens einem Helfer.
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