staatl. anerkannter Bühnenfeuerwerkerlehrgang

(=Grundlehrgang "Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen für Bühne und Theater"):

Teilnahmevoraussetzungen

  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • das Mindestalter von 21 Jahren
  • der Nachweis über die Mitwirkung bei 15 verschiedenartigen Theater- oder Bühnenfffekten der Kategorie T1 und T2 im Rahmen einer einjährigen Tätigkeit in einem Theater oder einer vergleichbaren Einrichtung innerhalb der letzten 5 Jahre

    oder anstatt der Mitwirkung

  • eine abgeschlossene, öffentlich-rechtlich geregelte Ausbildung als Requisiteur, Waffenmeister, Bühnen- oder Beleuchtungsmeister oder ein gleichartiger Ausbildungsabschluss in der Veranstaltungstechnik

Der Bühnenfeuerwerkerschein wird benötigt, wenn Sie erlaubnisscheinpflichtige Bühnenfeuerwerkseffekte der Kategorie F4 (soweit sie für Bühnenzwecke geeignet sind), T2, P2 oder S2 erwerben und abbrennen möchten.