Feuerwerkskörper der Klasse IV sind sogenannte Mittelfeuerwerkskörper. Sie dürfen nur gegen Vorlage einer Erlaubnis nach §7 oder 27 SprengG für das Abbrennen von Feuerwerken erworben werden (umgangssprachlich der Großfeuerwerkerschein). Ein entsprechender Befähigungsschein nach §20 SprengG berechtigt zwar zum Umgang mit diesen Feuerwerkskörpern, jedoch nicht zum Erwerb derselben.
Mittelfeuerwerkskörper fristen heute aber eher ein Schattendasein. Aufgrund der rechtlichen Grundlagen werden Großfeuerwerkskörper heute nahezu alle in die Klasse IV eingestuft, weshalb Feuerwerkskörper der Klasse III inzwischen relativ bedeutungslos geworden sind.
Die Firma Pyroflash ist als staatlich anerkannter Lehrgangsträger auch im Ausbildungsbereich tätig und führt entsprechende Lehrgänge durch, nach deren erfolgreichen Abschluß ein Großfeuerwerkerschein zum Bezug von Feuerwerkskörper der Klasse III beantragt werden kann.
[Unsere Rufnummer und unsere Anschrift]
|